Für Gründer: Die wichtigsten Fakten zum Einzelunternehmen

Im Jahr 2015 startete ich als Texterin in die Selbstständigkeit. Als Rechtsform stand für mich schnell fest, dass ich ein Einzelunternehmen gründen wollte. Im ersten Jahr lief ich noch rein als Freiberuflerin. Im zweiten Jahr gründete ich aber zusätzlich noch ein Gewerbe. Beides übrigens als Kleinunternehmen (KU).

Einzelunternehmen gründen Erfahrung

Inhalt:

Was man über das Einzelunternehmen wissen sollte …

Wer ein Einzelunternehmen gründen möchte muss sich zunächst nur beim Finanzamt anmelden. Über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gibt man unter anderem an, ob man einen freien Beruf ausübt oder ein Gewerbe betreibt. Gründet man ein Gewerbe ist dafür dann noch eine weitere Anmeldung bei der Gemeinde notwendig.

Im Fragebogen für das Finanzamt kann man außerdem noch seine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UStID) beantragen. Diese ist zwar nicht zwingend erforderlich, bietet sich aber aus Datenschutzgründen an. Denn eine SteuerID gehört später zwingend auf jede Rechnung. Um nicht die persönliche ID darauf anzugeben kann man hier auf die UStID ausweichen.

Das Einzelunternehmen gründet nur eine Person. Der Inhaber hat dann die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Rechtsgeschäfte des Unternehmens. Die Benennung für eine Vertretung, zum Beispiel ein Prokurist, ist bei dieser Rechtsform nicht möglich.

Für die Gründung ist keine Mindesteinlage (definiertes Kapital) vorgegeben. Da auch keine Eintragung im Handelsregister oder notarielle Beurkundung für die Gründung erforderlich ist, sind die Gründungskosten gering. Allerdings liegt die Haftung voll beim Inhaber. Dieser haftet also unbeschränkt. Nicht nur mit seinem Geschäfts-, sondern auch mit seinem Privatvermögen.

Der Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbebetreibenden

Ob man sein Einzelunternehmen als Freiberufler oder Gewerbebetreibender gründet steht nicht zur völlig freien Wahl. Denn dafür kommt es auf die Tätigkeiten an. Die sogenannten freien Berufe sind nämlich im Steuerrecht klar definiert. Nach § 18, Abs. 1 EStG fallen zum Beispiel Notare, Architekten, Steuerberater, Journalisten, Übersetzer oder Rechtsanwälte und Ärzte unter die freien Berufe. Deren Einnahmen sind in der Einkommensteuererklärung als “Einkünfte aus selbstständiger Arbeit” auszuweisen.

Der (Haupt-) Unterschied zwischen freiem Beruf und Gewerbe liegt übrigens im Steuerrecht. Während Freiberufler lediglich ihre Einkommensteuer an das Finanzamt zahlen (und ggf. auch Vor- und Umsatzsteuer abführen), fällt beim Gewerbe noch zusätzlich die Gewerbesteuer an.

Nicht immer ist sofort klar, ob man einen freien Beruf oder ein Gewerbe anmelden muss

Denn hier kommt es auf die ausgeübten Tätigkeiten an. Eine Besonderheit sind zum Beispiel Blogger. Wenn ein Blogger sein Geld ausschließlich mit seinen Texten verdient gilt er als Schriftsteller oder Journalist und ist damit Freiberufler. Also wenn der Blogger zum Beispiel für andere Blogs schreibt und für diese Texte Einkünfte erzielt. Verdient der Blogger aber (auch) durch Werbeeinnahmen sein Geld, betreibt er ein Gewerebe. Zum Beispiel durch das Schalten von Bannern auf seinem Blog oder wenn der Blogger über seine Einnahmen über Sponsored Posts und Affiliate Links erzielt.

Ein ähnliches Problem können zum Beispiel auch Autoren haben. Schreiben sie bei einem Verlag sind sie Schriftsteller. Denn über den Verlag erhalten sie Honorare für ihre Texte. Also für ihre schriftstellerische Tätigkeit. In dem Fall läuft die Tätigkeit unter den freien Berufen. Wenn aber ein Autor als Selfpublisher auftritt, übernimmt er (anteilig) Aufgaben von einem Verlag. In dem Moment wäre der Autor kein Freiberufler mehr, sondern würde ein Gewerbe betreiben.

Mein Tipp: Um nicht schon bei der Gründung in eine Falle zu tappen empfiehlt sich der Gang zum Steuerberater. Auch wenn die Beratung mit Kosten verbunden ist können die Spezialisten anhand der Tätigkeitsbeschreibung genau sagen, welche Rechtsform sich am besten eignet. Und auch, ob man beim Einzelunternehmen als Freiberufler oder als Gewerbe läuft.

 

Infos und Besonderheiten zum Kleinunternehmen

Ein KU können Einzelunternehmen gründen, deren Umsatz (aktuell)

  • 17.500 Euro im Gründungsjahr voraussichtlich nicht überschreitet, beziehungsweise
  • im Folgejahr 50.000 Euro nicht überschreitet.

Diese Summen können sich je nach Rechtslage ändern. Daher sollte man immer mal wieder einen Blick auf das aktuelle Steuerrecht werfen.

Das KU hat übrigens unter anderem den Vorteil, dass der administrative Aufwand geringer ist. Denn als KU weist man keine Umsatzsteuer aus. Entsprechend geringer ist dann auch der Aufwand für die Buchhaltung. Ein Nebeneffekt, wenn man keine Umsatzsteuer ausweist, ist auch, dass man keine Vorsteuer anmelden und abführen muss.

Vorteile für den Endkunden durch KU

Auch der Endkunde kann vom KU profitieren. Zumindest dann, wenn es sich dabei um eine Privatperson handelt. Da die Umsatzsteuer fehlt, kann man sein Produkt günstiger anbieten.

Wer selbst finanziell von der KU Regelung profitieren möchte kann aber zum Beispiel auch die (fehlende) USt auf seinen Preis aufschlagen. Ob das Sinn macht hängt allerdings von der Situation und vom Kunden ab.

Wer Kleinunternehmer ist muss das übrigens auch aus steuerrechtlichen Gründen  auf seinen Rechnungen ausweisen. Am Ende der Rechnung steht also ein Zusatz wie “Nach § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”

Step by Step das Einzelunternehmen gründen am Beispiel von ZussetTEXT

In 2015 wagte ich den Schritt in die Selbstständigkeit. Schnell stand fest, dass ich ein Einzelunternehmen gründen möchte. Dafür bereitete ich Verschiedenes vor.

  • Zunächst stellte ich einen Plan über meine Tätigkeiten als Freie Texterin auf.
  • Nach meinem Besuch bei der Steuerberaterin folgte dann meine Anmeldung beim Finanzamt als Freiberuflerin (im KU).
  • Ich legte den Name ZussetTEXT fest. Hierzu ein Hinweis: Auch Einzelunternehmen können zum Beispiel einen Fantasienamen haben. Allerdings muss man bei dieser Rechtsform zusätzlich seinen Vor- und Nachname mit aufführen.
  • Ich beantragte direkt bei der Anmeldung beim Finanzamt noch meine UStID.
  • Anschließend folgten für mich noch ein paar administrativen Aufgaben. Ich
    • fertigte Vorlagen für meine Angebote und Rechnungen an.
    • erstellte eine Datei für meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
    • richtete ein neues Konto für meine Buchungsvorgänge zu ZussetTEXT ein.
    • organisierte eine Domain und rief meine erste Website ins Leben.

Anschließend nahm ich meine Arbeit als Freie Texterin auf.

Da sich in 2016 mein Portfolio änderte meldete ich zusätzlich ein Gewerbe an. Seitdem arbeite ich nicht nur als Texterin (beziehungsweise Autorin). Sondern auch als Bloggerin und Consultant für (Online) Marketing.

Für mein Gewerbe ging ich übrigens die gleichen Schritte wie für den freien Beruf. Allerdings meldete ich mich nicht nur beim Finanzamt. Auch die Anmeldung bei der Gemeinde war dafür nötig. Ich organisierte also das entsprechende Formular das ich im Rathaus einreichte. Außerdem musste ich noch eine (geringe) Gebühr entrichten. Soweit ich weiß kann sich die Gebühr je nach Gemeinde unterscheiden. Mein Tipp: Im Zweifelsfall einfach im Rathaus anrufen und nachfragen.

Auf eine Beratung würde ich nicht verzichten …

Sicher kann man sich im Internet viele Infos für die Gründung von seinem Unternehmen suchen. Als erster Hinweis sind diese Infos nicht schlecht. Manche Infos sind hilfreich, andere schwammig. Und wieder andere treffen womöglich gar nicht auf den eigenen Fall zu. Da ich mir meine Haare nicht vom Bäcker schneiden lasse, vertraue ich auch vor allem bei (steuer-) rechtlichen Fragen auf die Experten. Dafür muss man zwar Geld in die Hand nehmen. Aber sicher ist sicher …

Wer also ein Einzelunternehmen gründen möchte, dem kann ich nur raten, sich an den einen oder anderen Experten zu wenden. Nicht nur für die Wahl der Rechtsform. Sondern auch wegen anderen Themen. Die Experten können Fragen klären wie:

  • Welche Rechtsform sollte ich wählen?
  • Wenn ich ein Einzelunternehmen gründen möchte, melde ich dann einen freien Beruf oder ein Gewerbe an?
  • Macht für mich ein KU Sinn?
  • Wie muss ich meine Rechnung aufbauen und
  • was gehört dort formal alles rein?

Der Vorteil an der Beratung durch die Experten ist der, dass die Infos daraus auf neuestem Stand sind. Da sich die Gesetze öfter ändern, sollte man sich also nicht auf Web Infos von vor x Monaten verlassen. Denn diese können längst veraltet sein.

Meine ersten Jahre nach der Gründung

Ich hatte mir ja zu Beginn Rat bei einer Steuerberaterin geholt. Statt mich selbst um die EKSt-Erklärung zu kümmern lagerte ich das Thema an genau diese Steuerberaterin aus. Mit meiner EÜR und allen Papieren laufe ich Jahr für Jahr bei ihr auf. Obwohl ich mich ein bisschen mit Recht und Steuern auskenne bin ich weit davon entfernt, Expertin dafür zu sein. Deshalb wickle ich das auch über die Experten ab. Dafür bleibt mir aber außerdem auch mehr Zeit,

  • um mich auf meine Kernkompetenzen zu konzentrieren,
  • meine Texte zu schreiben und
  • mich zu branchenspezifischen Themen auf dem Laufenden zu halten.

Und natürlich kann ich auch einen höheren Umsatz generieren. Denn statt mich intensiv mit dem Steuerrecht zu befassen kümmere ich mich um meine Kunden.

 

Foto: pixabay.com © rawpixel (CC0 Creative Commons)

 

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